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Wir sind eine Terminpraxis, d.h., Sie müssen grundsätzlich
immer einen Untersuchungstermin vereinbaren. In Notfällen dürfen
Sie uns natürlich ohne Termin aufsuchen, müssen dann aber ggf. mit
Wartezeit rechnen. In diesem Fall wird sich auch die Untersuchung auf das
zwingend notwendige Maß beschränken. |
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Wir vergeben unsere Termine so, daß Sie im Normalfall
nicht oder nur kurz warten müssen. Leider kommt es immer wieder vor, daß
einige Patienten hintereinander mit komplizierten oder schweren
Erkrankungen überdurchschnittlich lange behandelt werden oder Notfälle
dazwischenkommen, so daß es zu längeren Wartezeiten kommt. Bitte haben
Sie dafür im Interesse einer sorgfältigen Betreuung Verständnis –
auch Sie können einmal in diese Lage geraten. |
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Unangemeldete Patienten müssen warten, bis ein freier
Zeitraum entsteht – das kann bis zum Ende der Sprechstunde dauern. |
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Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Patienten vorgezogen
werden, die nach Ihnen erschienen sind. Dies sind dann Patienten, die
keinen oder nur einen sehr kurzen Arztkontakt haben (z.B. bei
Verbandwechseln, Bestrahlungen, Allergietestungen, Kosmetik-Behandlung). |
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Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, teilen Sie
uns dies bitte unverzüglich, spätestens am Tage zuvor unter der
Telephonnummer (04821) 2201, per Telefax (04821) 2073 oder durch e-mail an
info@dr-sempell.de mit. Termine
sind knapp, und wir können diese dann neu vergeben. |
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Zum Thema Telephon: obwohl unsere Praxis mit 6 Arzthelferinnen und Auszubildenden recht groß ist, kommt es immer wieder
vor, daß auf Grund des laufenden Behandlungsbetriebs niemand an das
Telephon gehen kann. Wenn Sie ein Telefax-Gerät oder einen
Internetanschluß haben, so übermitteln Sie uns doch einfach unter der Telefax-Nr.
(04821) 2073 bzw. unter der e-mail-Adresse info@dr-sempell.de
die Bitte, Sie zurückzurufen. Das erfolgt dann normalerweise recht
zügig. Eingehende e-mail-Anfragen und Telefaxe werden selbstverständlich
vertraulich behandelt; die Übermittlung von e-mails erfolgt jedoch
ungeschützt. |
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Wir teilen Ihnen von uns aus mit, wann ein
Untersuchungsergebnis vorliegt, so daß Sie gleich einen entsprechenden
Termin vereinbaren können. Unabhängig davon rufen wir Sie immer an, wenn
ein kontrollbedürftiger Befund, der medizinische Konsequenzen hat,
vorliegt. Gravierende Befunde werden nur von mir persönlich mitgeteilt. |
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Ich werde immer wieder gebeten, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
nachträglich auszustellen. Dies ist verboten und daran halte ich mich!
Auch stelle ich – außer in einzelnen Notfällen – nachträglich keine
Rezepte für bereits beschaffte Arzneimittel aus. |
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Weitere Besonderheiten lesen Sie bitte unter "Allergologie", "Operationen" und "Kosmetik". |